Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für piranesi.kunsthalle-karlsruhe.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten respektive Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Auf der Startseite lässt sich ein länger als fünf Sekunden bewegtes grafisches Element (Video) nur durch das Weiterscrollen anhalten.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation dieser Internetseite sind derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache bereitgestellt.

Das Karussell-Modul am Ende der Startseite ist mobil nicht ohne komplexe Gesten („Wischen“) möglich, es fehlt ein alternatives Steuerungselement. 

Alternativ-Texte wurden unter anderem nach den Empfehlungen und Hinweisen der Broschüre „Museen blinden- und sehbehindertengerecht gestalten“, herausgegeben vom Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., erstellt und werden sukzessive eingearbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Dezember 2021 auf Grundlage einer Selbstprüfung sowie einer Prüfung der Web-Agentur erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Dezember 2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Rückmeldungen, Hinweise auf Mängel und mögliche Optimierungen sowie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte steht Ihnen

Florian Trott
Kaufmännischer Geschäftsführer
0721 20119 103
trott@kunsthalle-karlsruhe.de

gerne zur Verfügung.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner
0711 279 3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
0711 279 3360

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erreichen Sie per E-Mail unter:

ueberwachungsstelle@drv-bw.de

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe können Sie wie folgt erreichen:

Ulrike Wernert
Kaiserallee 4
Rathaus West
76133 Karlsruhe
0721 133 5900
behindertenbeauftragung@karlsruhe.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.